Praxis & Patienteninformationen

Wer übernimmt die Kosten einer Venenbehandlung

Venenbehandlungskosten: Wer trägt die Verantwortung?
Unterschiede zwischen Kassenleistungen und Selbstzahlerleistungen.

Kosten für Gefäßbehandlungen: Was wird von der Krankenkasse übernommen?

In der Praxis Moshar in Hamburg bieten wir unseren Patientinnen und Patienten umfassende Informationen zu den Kosten einer Gefäßbehandlung. Viele medizinische Maßnahmen in der Gefäßmedizin können teilweise oder sogar vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden. Dennoch gibt es auch eindeutige Unterschiede zu den Leistungen, die selbst bezahlt werden müssen.

Kassenleistungen bei medizinischer Indikation

Die Kosten werden von der GKV übernommen, wenn eine Gefäßerkrankung vorliegt, die medizinisch notwendig ist. Zu den häufigsten Ursachen gehören:

  • Chronische venöse Insuffizienz (CVI)
  • Thrombosen und deren Vorbeugung
  • Schwere Krampfadern mit zusätzlichen Komplikationen
  • Durchblutungsstörungen der peripheren Arterien (pAVK)

Diagnostische Untersuchungen wie die Duplexsonografie zur Gefäßdiagnose oder Behandlungen wie die Radiofrequenzablation werden oft als Regelleistung anerkannt.

Selbstzahlerleistungen bei ästhetischen Anliegen

Sollten die Beweggründe für eine Behandlung primär ästhetischer Natur sein, wie beispielsweise bei Besenreisern oder nur leicht störenden Varizen ohne medizinische Relevanz, müssen Patienten in der Regel selbst für die Behandlungskosten aufkommen. Leistungen wie Sklerotherapie oder Lasertherapie sind in diesem Fall nicht durch die Krankenkasse gedeckt.

Persönliche Beratung in unserer Praxis in Hamburg

Wir legen in unserer Gefäßpraxis großen Wert auf eine ausführliche individuelle Beratung. Bei jedem Patienten prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse gegeben sind oder ob eine Selbstzahlung notwendig ist. Sie erhalten stets einen klaren Kostenplan, der alle Positionen gemäß der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) auflistet.

Kostenschätzung für gängige Gefäßbehandlungen

  • Duplexsonografie: circa 100–150 € (bei Selbstzahlern)
  • Sklerotherapie: ab 120–180 € pro Sitzung
  • Endovenöse Therapie: ab 1.200 € pro Bein

Diese Angaben dienen lediglich als Richtwerte. Eine präzise Kosteneinschätzung erhalten Sie nach einer ersten Untersuchung in unserer Hamburger Praxis.

Zusammenfassung

Ob die Kosten für eine Gefäßbehandlung übernommen werden, hängt entscheidend von der medizinischen Notwendigkeit ab. Viele diagnostische und therapeutische Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse getragen, während ästhetische Eingriffe in der Regel selbst zu finanzieren sind. Lassen Sie sich in der Praxis Moshar in Hamburg individuell beraten, um genauere Informationen zu Ihrem Fall zu bekommen.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Gefäßbehandlungen übernimmt die Krankenkasse vollständig?

Behandlungen, die eine nachgewiesene medizinische Notwendigkeit aufweisen, wie Thrombosen, Komplikationen bei Krampfadern oder Durchblutungsstörungen, werden in der Regel von der GKV übernommen.

Wie finde ich heraus, ob meine Behandlung als Kassenleistung gilt?

Wir klären dies gerne im Rahmen des Erstgesprächs in unserer Praxis. Dabei prüfen wir Ihre Unterlagen und informieren Sie darüber, ob ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse erforderlich ist.

Was geschieht, wenn meine Behandlung nicht von der Krankenkasse übernommen wird?

In einem solchen Fall bieten wir Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung nach GOÄ an. Sie haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.

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Häufige Fragen zur Kostenübernahme von Gefäßbehandlungen

In der Praxis Moshar in Hamburg erhalten Sie umfassende Informationen zu den Kosten einer Gefäßbehandlung. Hier sind einige häufig gestellte Fragen:

Welche Gefäßbehandlungen übernimmt die Krankenkasse vollständig?

Behandlungen, die eine nachgewiesene medizinische Notwendigkeit aufweisen, wie Thrombosen, Komplikationen bei Krampfadern oder Durchblutungsstörungen, werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Dazu gehören auch diagnostische Untersuchungen wie die Duplexsonografie oder Behandlungen wie die Radiofrequenzablation.

Wie finde ich heraus, ob meine Behandlung als Kassenleistung gilt?

Wir klären dies gerne im Rahmen des Erstgesprächs in unserer Praxis. Dabei prüfen wir Ihre Unterlagen und informieren Sie darüber, ob ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse erforderlich ist. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Informationen erhalten.

Was geschieht, wenn meine Behandlung nicht von der Krankenkasse übernommen wird?

In einem solchen Fall bieten wir Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an. Sie haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten. Wir erstellen für Sie einen klaren Kostenplan, der alle Positionen auflistet, sodass Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung besuchen Sie uns in der Praxis Moshar in Hamburg. Wir helfen Ihnen gerne weiter!